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Wer trägt die Kosten?
Chiropraktik und Krankenkasse
Die Leistungen des Chiropraktors werden von der Grundversicherung der Krankenkassen (obligatorische Versicherung), von den Unfallversicherungen, der Invaliden- und der Militärversicherung ohne vorgängige Überweisung einer anderen Medizinalperson – etwa des Hausarztes – bezahlt.
Wenn Sie beim Abschluss Ihrer Krankenkasse auf die Möglichkeit der freien Arztwahl verzichtet haben, beispielsweise Hausarztmodell (HMO), dann brauchen Sie eine Überweisung von ihrem Hausarzt.
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